Anwaltskanzlei OTT Peter Ott - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Peter Ott

Peter Ott ist seit 1991 als Rechtsanwalt zugelassen und seine Kanzelei befindet sich in Seligenstadt. Nachdem er bereits im Studium einen Schwerpunkt auf das Arbeitsrecht gesetzt hatte, erhielt er am 06.12.1996 die Erlaubnis, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen. Rechtsanwalt Peter Ott besitzt langjährige Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung und der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung von kleinen, mittelständischen und größeren Unternehmen, die er unter anderem durch seine Tätigkeit als Syndikusanwalt erworben hat. Er kennt daher auch betriebliche  Abläufe und wirtschaftliche Überlegungen von Unternehmen und bezieht diese Erfahrungen praxisnah in seine Beratungen mit ein. Rechtsanwalt Ott übernimmt die Vertretung von Arbeitnehmern, Fach- und Führungskräften Betrieben/Arbeitgebern in allen arbeitsrechtlichen Belangen. In betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht sind als Schwerpunkte die Erstellung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen und die Vertretung in Einigungsstellen sowie bei Auseinandersetzungen in Mitbestimmungsfragen zu nennen. Ein weiterer Schwerpunkt in der Tätigkeit bildet das Strafrecht. Auch in diesem Rechtsgebiet hat Peter Ott den Lehrgang zum Fachanwalt für Strafrecht erfolgreich absolviert. Er ist seit vielen Jahren als Strafverteidiger aktiv. Große Erfahrung besitzt Rechtsanwalt Ott auch in Angelegenheiten des Zivilrechts  und des Sozialrechts. Schulungen und Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen, vornehmlich für Arbeitgeber und Führungskräfte sowie einige Veröffentlichungen in der Presse runden das Profil von Rechtsanwalt Ott ab. Es bestehen Mitgliedschaften in folgenden Vereinigungen: + Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. + Mitglied in der Vereinigung der Hessischen Strafverteidiger e.V. + Mitglied im Deutschen Anwaltverein + Mitglied im Starkenburger Anwaltverein